Auditmanagement Software

Auditmanagement-Software:
Planung der Korrekturmaßnahmen

Der Vorgang des Audits ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis sind Übereinstimmung mit den Anforderungen sowie Mängel. Die Mängel gilt es nun zu beheben. Das Qualitätsmanagement kennt für diese Aufgabe die Begriffe "Korrekturmaßnahmen" und "Vorbeugungsmaßnahmen".
In der JKT9000-Software ist diese Maßnahmenverfolgung in dem Auditmodul enthalten, allerdings nur insoweit Audits betroffen sind. Für ein umfassendes Maßnahmenmanagement, das auch Inputs außerhalb der Audits, also z.B. von Kundenbeschwerden, zuläßt, benutzen Sie bitte CAS9000. Dennoch ist das, was in AMS9000 nur für Mängel aus Audits gilt, identisch mit dem, was allgemeingültig in CAS9000 passiert.

Maßnahmengegenstand

Der Gegenstand der Maßnahmen als der im Audit aufgedeckte Mangel wird hier wiedergegeben. Das einzige, was dem hinzuzufügen ist, ist das Team, das bei der Problemlösung mitwirken soll.
maßnahmengegenstand

Sofortmaßnahme

Die Sofortmaßnahme dient der unmittelbaren Beseitigung der Mangelerscheinung, z.B. Aktualisierung von Dokumenten. Der Plan oder die Vorgehensweise bei der Sofortmaßnahme wird hier mit dem Plandatum und dem geplanten Umsetzungsdatum erfaßt. Sie können die Sofortmaßnahme entweder gleich oder später gemeinsam mit der Korrekturmaßnahme zur Genehmigung schicken.
sofortmaßnahme

Ursachenanalyse

In der Ursachenanalyse wird untersucht und dokumentiert, wie und warum es zu dem Mangel konnte. Weiter können Sie einen frei definierbaren Ursachencode, einen detaillierten Untercode sowie die ISO-Referenz hinzufügen.
ursachenanalyse

Planung der Korrekturmaßnahmen

Während die Sofortmaßnahme die Auswirkung des aufgetretenen Mangels beseitigen soll, dient die Korrekturmaßnahme der Beseitigung der Ursache mit dem Ziel der Verhinderung eines erneuten Auftretens des Mangels. Erfaßt wird neben dem Maßnahmenplan das Datum der Erstellung des Maßnahmenplans sowie das Plandatum der Umsetzung.
planung der korrekturmaßnahmen

Anforderung der Genehmigung

Nachdem die Sofortmaßnahme geplant, die Mangelursache analysiert und die Korrekturmaßnahme geplant worden ist, kann der Mangelstatus auf die Anforderung der Genehmigung geändert werden und der Administrator der Maßnahmenanfrage per Email informiert werden. Dieser hat im nächsten Schritt zu entscheiden, ob die Maßnahmenpläne so umgesetzt oder noch einmal geändert werden sollen.


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